Gassi to go
Gassiservice Norderstedt

AGB

  1. Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten und ausreichend geimpft ist.
  1. Der zu betreuende Hund verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung, inkl. Fremdbetreuung.
  1. Der Hundehalter versichert die Verträglichkeit des zu betreuenden Hundes gegenüber Mensch und anderen Hunden.
  1. Der Besitzer des zu betreuenden Hundes, bleibt auch während der Betreuung durch „Tanja Werk – Gassi to go“, Eigentümer des Hundes nach §833 BGB
  1. Für Schäden am Hund, während der vereinbarten Betreuungszeit, übernimmt „Tanja Werk – Gassi to go“ keine Haftung.
  1. Für Schäden, die durch den zu betreuenden Hund verursacht wurden, haftet der Hundehalter.
  1. „Tanja Werk – Gassi to go“ verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund art- und verhaltensgerecht auszuführen und nach Bestimmung des Tierschutzgesetzes zu halten.
  1. Hält „Tanja Werk – Gassi to go“ eine tierärztliche Behandlung an dem zu betreuenden Hund für notwendig und der Halter ist zwecks Absprache nicht zu erreichen, willigt der Halter mit Unterzeichnung des Vertrags ein, dass der Hund in seinem Namen und auf seine Rechnung dem Tierarzt vorgestellt wird.
  1. Die Betreuung durch „Tanja Werk – Gassi to go“ erfolgt in einem Freilauf-Spaziergang von mind. 1,5 Std, im Rudel mit anderen Hunden. Hierbei verbleibt immer ein Restrisiko bzgl. Beißereien, Unfällen oder sogar Ableben des Hundes. „Tanja Werk – Gassi to go“ übernimmt hierfür keine Haftung.
  1. Zivilrechtliche Schadenshaftung schließt „Tanja Werk – Gassi to go“ vertraglich aus.
  1. Läufige Hündinnen können nicht am Spaziergang teilnehmen.
  1. Am Monatanfang wird die Rechnung erstellt und ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Bleibe ich die honorierte Leistung schuldig, verpflichte ich mich den Betrag für den Leistungsausfall zu erstatten.
  1. Im Falle der Nutzung des Abhol- und Bringservices, stellt der Halter sicher, dass jeweils eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist. Sollte es zu Wartezeiten kommen, berechnet „Tanja Werk – Gassi to go“ eine Pauschale von 10,- Euro.
  1. Im Falle einer Schlüsselübergabe durch den Halter, an „Tanja Werk – Gassi to go“, wird dies schriftlich festgehalten. „Tanja Werk – Gassi to go“ haftet nicht für Schäden im Haus, Einbruch etc.
  1. Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.
  1. Der geschlossene Betreuungsvertrag zwischen ''Tanja Werk-Gassi to go'' und dem Hundehalter kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die gleiche Frist gilt für Vertragsänderungen.
  1. Sollte es auf Grund von höherer Gewalt nicht möglich sein, die Hunde zu betreuen, entfällt der Gassiservice ersatzlos, ohne Anspruch auf Ausgleich. Die Entscheidung obliegt Tanja Werk.
  1. „Gassi to go“ Inhaberin, Tanja Werk, hat Anspruch auf 6 Wochen Urlaub im Jahr, welcher zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres bekannt gegeben wird.
    Daraus folgend hat auch jeder Betreuungshund Anspruch auf 6 Wochen Urlaub. In diesen 6 Wochen fallen keine Betreuungsgebühren an. Alle weiteren Ausfallzeiten, werden zu 100 % berechnet, anlehnend an die vertraglich bedingten Betreuungsvereinbarungen.
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